Im Streit um Zuständigkeiten haben sich die Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Rat der Stadt Köln vor dem Verwaltungsgericht Köln auf das weitere Vorgehen verständigt und das Klageverfahren vor diesem Hintergrund für erledigt erklärt.

Dem Klageverfahren lag ein Beschluss des Verkehrsausschusses des Rats von Ende 2017 zugrunde, der Bezirksregierung Köln die Abstufung der beiden Kreisstraßen, K 28 (Sürther Straße zwischen Grüngürtelstraße und Am Feldrain) und K 30 (Weißer Straße, Hammerschmidtstraße und Am Feldrain) zu Gemeindestraßen anzuzeigen. Anders als der Rat ist die Bezirksvertretung der Auffassung, dass sie und nicht der Verkehrsausschuss für diese sog. Umstufungsanzeige zuständig sei. Nachdem kein Konsens erzielt werden konnte, klagte die Bezirksvertretung im Juli 2018 vor dem Verwaltungsgericht.

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer kamen die Beteiligten nach eingehender Erörterung und entsprechenden Hinweisen des Gerichts überein, dass die Frage der Umstufung der K 28 und K 30 nunmehr der nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW zuständigen Bezirksregierung Köln vorzulegen sei. Einigkeit bestand ferner darüber, dass die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Bezug auf Umstufungsanzeigen zu überarbeiten sei.

Das Klageverfahren war aufgrund der Erledigungserklärungen der Beteiligten einzustellen. Der  Einstellungsbeschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Az.: 4 K 4950/18