Die Klägerin, ein mittelständisches Logistikunternehmen, verlangt von der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis die Unterlassung wirtschaftlicher Betätigung im Bereich des Umschlags, der Lagerung und des Transports von Gütern insbesondere in den Rheinhäfen.

 

Die mündliche Verhandlung findet am 27.02.2020 um 10.00 Uhr in Saal 101 statt.

Az. 4 K 2173/18