Das Verwaltungsgericht Köln ist unter Wahrung der gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln zu einem Normalbetrieb zurückgekehrt.

Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten, der interessierten Öffentlichkeit einschließlich der Medienvertreter sowie der Bediensteten des Gerichts gelten bis auf weiteres die folgenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen:

  • Zur Verringerung eines Infektionsrisikos ist es über die Einhaltung der Mindestabstände hinaus äußerst wünschenswert, dass Verfahrensbeteiligte und Besucher innerhalb des Gerichtsgebäudes textile Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen. Die Handhabung in den Sitzungssälen obliegt dem/der Vorsitzenden bzw. Einzelrichter/in. 

  • Besucher und Beteiligte benutzen ausschließlich den mit roten und blauen Pfeilen markierten Weg zu dem jeweiligen Sitzungssaal. Auch der Weg zum Ausgang ist ausdrücklich beschildert, um durch einen weitgehenden „Einbahnstraßenbetrieb“ im Gebäude wiederum Begegnungsverkehr zu verringern und den Infektionsschutz zu erhöhen. Andere, nicht mit roten und blauen Pfeilen gekennzeichnete Bereiche sind für den Publikumsverkehr gesperrt. 

  • Der Sitzungsbetrieb findet grundsätzlich in den Zeiten von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Erstreckt sich eine Sitzung ausnahmsweise über diese Zeiten hinaus, ist – wie auch vor der Corona-Pandemie – Vorsorge getroffen, dass die Öffentlichkeit gewahrt bleibt. 

  • Einlass zu den Sitzungen wird erst 10 Minuten vor dem jeweiligen Beginn gewährt. Hierauf werden die Beteiligten auch in den Terminsladungen hingewiesen. Beteiligte und Besucher werden gebeten, vor Einlass ins Gebäude eine Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung eines Infektionsrisikos abzugeben, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Der Datenschutz wird selbstverständlich gewahrt. 

  • Die einzelnen Termine einer Sitzung werden zeitlich entzerrt, so dass zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des nächsten Termins eine Spanne von 15 Minuten bleibt, den Sitzungssaal ordnungsgemäß zu lüften. Die Beteiligten werden gebeten, das Gebäude unmittelbar nach dem Schluss ihrer mündlichen Verhandlung zu verlassen, um Begegnungspublikumsverkehr zu minimieren. 

  • Vor, während und nach den mündlichen Verhandlungen ist ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 m einzuhalten. In den Sälen ist für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden, also zur Richterbank, zwischen den Beteiligten und zu den Zuschauern gesorgt. Die Zahl der Zuschauerplätze musste allerdings stark beschränkt werden. Einlass wird deshalb nur in dem Umfang gewährt, wie Plätze im jeweiligen Saal zur Verfügung stehen. 

  • Die Rechtsantragstelle ist weiterhin Mo, Di, Mi und Fr von 10.00 bis 12.00 Uhr und Do von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Sie darf nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung aufgesucht werden (Tel. 0221/2066-0). Um schriftliche Einreichung von Anträgen wird gebeten. 

  • Die Bibliothek und die Kantine sind nur für die Gerichtsangehörigen geöffnet. 

  • Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist folgenden Personen nicht gestattet:

    Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten können; Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten.


Sämtliche Regeln und Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Ziel, bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einerseits zu bieten, andererseits aber auch die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu erhalten und den Sitzungsbetrieb schrittweise wieder an den regulären Betrieb heranzuführen. Das Gericht wird die Entwicklung beobachten und – wann immer nötig – die bisher getroffenen Vorkehrungen durch geeignete Maßnahmen entsprechend der jeweils aktuellen Lage nachjustieren.