3-G-Regelung für Verhandlungen zu Corona-Soforthilfen angeordnet

 

Das Gericht weist mit Blick auf die am Freitag, 16.09.2022, stattfindenden Verhandlungen in Sachen Corona-Soforthilfe darauf hin, dass Beteiligten und der Öffentlichkeit gemäß einer Anordnung des Vorsitzender der zuständigen Kammer Zugang nur nach Maßgabe der sog. 3-G-Regelung gewährt werden wird.