In einem nicht öffentlichen Termin vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln waren sich die Beteiligten einig, dass ein Fraktionsausschluss, der von März bis September 2023 dauern sollte, heute endet. 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal schloss die Antragstellerin wegen ihres Abstimmungsverhaltens in einer Sitzung der Bezirksvertretung für die Dauer vom 22. März bis zum 21. September 2023 aus ihrer Fraktion aus. Hiergegen klagte die Antragstellerin Mitte Mai 2023 und leitete zugleich ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht ein. 

Das Gericht hat heute in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen Erörterungstermin durchgeführt, in dem sich die Beteiligten auf das Ende des Fraktionsausschlusses verständigten. Da es sich nicht um eine mündliche Verhandlung handelte, sondern einen Erörterungstermin, fand der Gerichtstermin wie üblich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Kommunikation über den Rechtsstreit haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart, zugleich aber gebeten, das Ergebnis des Termins mit einer gerichtlichen Pressemitteilung bekannt zu geben. 

Die Beteiligten haben auf dieser Grundlage die beiden gerichtlichen Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Beide Verfahren sind damit beendet. 

Az.:

4 L 943/23

4 K 2747/23