Mit Beschluss vom 23. Juni 2023, der den Beteiligten am heutigen Tage zugestellt wurde, hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag zu der an der Kölner Hohenzollernbrücke aufgestellten Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, abgelehnt. 

Ein Verein, der die Initiative „Völkermord erinnern“ unterstützt, hatte am 20. April 2023 bei der Stadt Köln beantragt, das Mahnmal kurzfristig ab dem 24. April 2023 und langfristig vom 24. April 2023 bis zum 25. April 2026 aufstellen zu dürfen. Die Stadt gab dem Antrag zur kurzfristigen Aufstellung mit Bescheid vom 21. April 2023 für den Zeitraum vom 24. April bis zum 24. Mai 2023 statt. 

Der auf eine längere Aufstellung gerichtete Eilantrag hatte keinen Erfolg. Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt: Es ist nicht ersichtlich, dass die Stadt Köln über den Zeitraum zur langfristigen Aufstellung von Ende Mai 2023 bis April 2026 schon entschieden hat. Angesichts der sehr zeitnahen Antragstellung vier Tage vor dem Gedenktag am 24. April 2023 hat die Stadt zunächst nur über den besonders dringlichen Teilzeitraum rund um den Gedenktag entschieden. Die Entscheidung der Stadt über den restlichen Zeitraum steht berechtigterweise noch aus. Da das Aufstellen des Denkmals im öffentlichen Straßenraum eine Erlaubnis der Stadt voraussetzt, ist auch die aktuell bestehende Abbauverpflichtung folgerichtig. 

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. 

Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im Jahr 2022 über einen Eilantrag betreffend das Mahnmal entschieden. Details zu dieser Entscheidung finden sich in der Pressemitteilung des Gerichts vom 5. Mai 2022: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2022/12_05052022/index.php.

 

Az. 21 L 959/23, 21 K 2797/23